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Wikipedia:Urheberrechtsfragen

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Abkürzung: WP:UF, WP:URF

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Hexenhügel Winningen reloaded und aktuelle Brisanz von Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum

Bei der Suche nach einem Bildmotiv für meine Besprechung einer skandalösen Entscheidung des LG Potsdam http://archiv.twoday.net/stories/5337065/ stieß ich auf das Foto Luftbild der Anlage von Schloss Sanssouci von Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany. Lizenz: "Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild". Das ist bei uns aber nicht der Fall. Ich vertrete wie bekannt die Auffassung, dass der Urheber frei ist, die Art und Weise der Urhebernennung bei CC-Lizenz vorzugeben. Wer das Bild nicht lizenzgemäß nutzen will, sollte es auch nicht nutzen. Die de WP wäre frei, durch MB solche Nebenbestimmungen abzulehnen, aber dann sollte sie sich über den Wunsch des Urhebers auch nicht hinwegsetzen. Und vor allem: gemäß dem Grundsatz in dubio pro auctore darf sie es juristisch auch nicht. Es geht nicht an, dass eine unserer Bequemlichkeit und unseren ästhetischen Grundsätzen geschuldete angebliche "Lizenzauslegung" sich über die klaren Vorgaben des Urhebers hinwegsetzt. Da dies im wesentlichen die einzige Nebenbestimmung ist, die ihm die Lizenz erlaubt und er ansonsten das Bild vollständig kostenlos für beliebige Zwecker aus der Hand gibt, ist es niederträchtig, ihm diese bescheidene Remuneration zu verwehren. --Historiograf 19:00, 21. Nov. 2008 (CET)

Wahre Worte eines weisen Mannes. ;). mE sollten wir uns wirklich daran machen, endlich die CC-Lizenz so zu benutzen wie es die Lizenz selbst fordert. d.h. Autorennennung und Lizenznennung unter den Thumbs. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:58, 21. Nov. 2008 (CET)
Dem kann ich mich nur vollkommen anschließen. Ich persönlich lege keinen Wert darauf, daß mein Name unterm Bild genannt wird, wenn der Autor dies wünscht, sollten wir das aber respektieren. --RalfRBerlin09 21:03, 21. Nov. 2008 (CET)

Ich bin dagegen. Für sowas gibt´s die Bildbeschreibungsseite. Das war jahrelang so und kann nicht einfach so mal geändert werden. -- Chaddy - DÜP 23:17, 21. Nov. 2008 (CET)

Nur weil etwas jahrelang falsch gemacht wurde, ist es noch immer nicht richtig. Das wäre genauso, als wenn du 5 Jahre lang immer mit 50 km/h durch die 30er Zone fährst, dann angehalten wirst und sagst: "Ich fahr hier schon immer 50". Sorry, aber wenn wir die Lizenz akzeptieren müssen wir sie auch einhalten. Christian Bier (Disk.) (+/-) 23:58, 21. Nov. 2008 (CET)

Und wir verlangen von den Nachnutzern etwas, was wir selbst nicht gewährleisten. --RalfRBerlin09 00:02, 22. Nov. 2008 (CET)

(BK) Wo steht eindeutig, dass der Lizenzgeber im Thumb genannt werden muss? Solange es dazu kein Gerichtsurteil gibt können wir doch alle nur mutmaßen wie die Lizenz technisch zu erfüllen ist. Wo ist der Unterschied der CC zu anderen Lizenzen die eine Attribute verlagen wie die GDFL? jodo 00:04, 22. Nov. 2008 (CET)
Und wo verlangen wir das bitte schoen? Histo praesentiert hier seine Auslegung von CC als Tatsache und bezeichent die Gegenmeinung als angebliche "Lizenzauslegung", na toll. Das kann man auch umdrehen, und so kommen wir hier sicher nicht weiter. Es ist wieder die alte Leier. Kann mir mal jemand erklaeren kann wo der qualitative Unterschied im Lizenztext von GFDL und CC-blah liegt, und warum ein Klick auf die Versionsgeschichte bei Texten voellig ok ist, aber bei Bildern plötzlich völlig inakzeptabel ist?! --Dschwen 00:11, 22. Nov. 2008 (CET)

Hallo? Ein Link auf die Versionsgeschichte bei Texten ist das GA, von dem gemäß WP:LB explizit gesagt wird, dass davon abzuraten ist. Es ist also das Gegenteil von "voellig ok". Wie oben bereits einmal gesagt, habe ich bereits einen WP-Klon mittels Abmahnung lahmgelegt, und auch wenn mein Experiment mit einer einstweiligen Verfügung aus formalen gründen vor einem LG nicht erfolgreich war (und die gegnerischen Anwälte mittels Streitwert mir einen empfindlichen Vermögensschaden zufügen wollen), heisst das nicht, dass ich klein beigebe. Möglicherweise werde ich mit meinem Anwalt als nächstes die iX-CD besprechen, die gar nichts aufweist: weder Versionsgeschichte noch irgendwelche Links zur WP. Meine Geduld ist erschöpft. Wer nicht hören will, muss fühlen --Historiograf 03:22, 22. Nov. 2008 (CET)

Meine Meinung: Wir sollten solche Bilder löschen. Wer keinen Bock hat, seine Bilder so frei zu geben, dass sie ohne Layoutzerstörung und Designkompromisse auch genutzt werden können, soll sie halt woanders hochladen. --AndreasPraefcke ¿! 20:23, 22. Nov. 2008 (CET)

Wer keinen Bock hat, seine Bilder so frei zu geben, dass sie ohne Layoutzerstörung und Designkompromisse auch genutzt werden können... Wir dürfen in dieser Angelegenheit jedoch nicht übersehen, dass wir nicht nur Bilder nutzen, die von Wikimedia-Usern auf Wikimedia-Projekten hochgeladen wurden, sondern grundsätzlich jede Aufnahme nutzen, die unter einer passenden Lizenz freigegeben wurde - egal woher sie stammt. Man denke z. B. an die Unzahl von Flickr-Bildern, die schon ihren Weg auf die Wikimedia-Server gefunden haben. --Herby 17:51, 24. Nov. 2008 (CET)
Es ist doch gar nicht sicher, ob das überhaupt so restriktiv nötig ist, wie es uns Histo weißmachen möchte... -- Chaddy - DÜP 21:49, 22. Nov. 2008 (CET)

Ich habe mich seit Jahren mit Rechtsfragen freier Lizenzen befasst und von daher kümmert es mich nicht im geringsten, wie du das siehst. Ich kann auch nicht erkennen, dass irgendeine Layoutzerstörung oder ein Designkompromiss nötig ist. In die Bildunterschrift noch den Namen dazuzusetzen so zu etikettieren ist ganz offensichtlich eine böswillige Interpretation der Sachlage.

Wo ist die Layoutzerstörung und der Designkompromiss bei

Wo ist sie auf der Seite Oslo der no WP?

Außer mir sehen auch andere Wikipedianer die Frage ähnlich:

Ich sehe absolut keinen Grund, den Fotografen nicht beim Bild zu nennen, wenn er dies wünscht. Wenn er es wünscht und wir es nicht machen, ist das Bild nicht sauber verwendet. Die norwegische Seite zeigt auch gut, daß das layout keineswegs kaputtgemacht wird - und bei klassischen Künstlern handhaben wir es ja ohnehin auch schon so. --RalfRBerlin09 11:27, 24. Nov. 2008 (CET)
Ich finde das völlig überzeugend, machen wirs so wie auf der norwegischen Seite! Mit einem intelligenten Bot mit rudimentärer Spracherkennung drüfte die tatsächliche Arbeit auch überschaubar sein :).
Es ist schon blöd genug, das die Fotografen in Printmedien oft genug nicht unter dem Bild abgedruckt werden. Wir können das besser :). 91.14.252.218 04:18, 28. Nov. 2008 (CET)
P.S.@Historiograf: Drohen Sie nicht mit rechtlichen Schritten. Das ist imho kontraproduktiv und löst nur Abwehr aus. Die WP-Community muss und darf nicht zur Einsicht gezwungen werden. Ich finde Ihre Argumentation auch so schlüssig und würde eine Namensnennung unter dem Bild sowie das Lizenzkürzel begrüßen und in Ordnung finden.

Stimme Histo zu. Wobei ich die Lösung aus no.wiki mit der etwas klineren Schriftart etwas schicker finde.--Ixitixel 09:27, 28. Nov. 2008 (CET)

Wie wäre es mit einem Meinungbild? Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:23, 30. Nov. 2008 (CET)

Keiner eine Meinung? Christian Bier (Disk.) (+/-) 16:44, 2. Dez. 2008 (CET)
Das ist keine Geschmacksfrage, sondern eine Rechtsfrage: Die Urheber- und Lizenznennung beim Bild ist unschön und eigentlich am besten zu vermeiden. Was soll man da abstimmen: Verlangt die CC-By die Nennung beim Bild oder genügt die Bildbeschreibung? Stimmberechtigung: 2. jur. Staatsprüfung bzw. gleichwertige Qualifikation?`sугсго 16:54, 2. Dez. 2008 (CET)
Das allermindeste, was die WP - auch ohne langatmiges Meinungsbild - machen kann, ist eine Ergänzung der Fußzeile: Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Bilder können unter abweichenden Lizenzen stehen, Lizenz und Urheber werden auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite genannt. Nebenbei auch ein wertvoller Hinweis an unversierte Nachnutzer. -- Martina Nolte Disk. 19:51, 2. Dez. 2008 (CET)
Ich vertrete zum wiederholten Male die Position, dass eine Kennzeichnung im Artikel nicht erforderlich ist. Das Werk besteht im Bild und die notwendigen Angaben liegen auf der Bildbeschreibungsseite, in die Artikel wird nur eine Vorschau, der thumb, eingebunden. --h-stt !? 22:41, 2. Dez. 2008 (CET)

Was du meinst, interessiert mich nicht. Ich vertrete zum wiederholten Mal die gegenteilige Position, und habe die Auslegungsgrundsätze des deutschen Urheberrechts auf meiner Seite, die in dubio pro auctore entscheiden. Ich wende mich auch entschieden gegen die Auffassung, die Nennung des Fotografen sei "Unschön". Wieso ist die norwegische Lösung "unschön", sie ist absolut ästhetisch. --Historiograf 17:12, 4. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Wo genau beginnt eine URV?

Ich wollte mich gerade über Werbung, speziell über den Werbedruck informieren. U.a. im Artikel Printmedium fand ich Informationen. Dann habe ich bei google den Suchbegriff "Werbeagentur" eingegeben, fand (sechster Treffer) einen Eintrag dazu und dachte, dass hast Du doch gerade erst gelesen.... [1]. Dann habe ich mal etwas verglichen. Auch hier [2] sind der zweite Absatz und folgende Aussagen nahezu identisch mit dem Artikel Werbung. Ist das schon eine URV, obwohl einzelne Formulierungen geändert wurden, oder ist sowas noch an der Grenze? --Webwasher 23:20, 21. Nov. 2008 (CET)

Was passierte genau am 17. Januar 1738 vor Christus? Den gleichen Status hat die Frage, ob irgendetwas eine URV ist. Woher sollen wir das wissen? Eine annähernd aufmerksame Lektüre von WP:TP beantwortet solche Fragen. Im übrigen ist zunächst einmal zu beweisen, dass wir von der Website abgeschrieben haben und nicht umgekehrt --Historiograf 03:30, 22. Nov. 2008 (CET)

Anscheinend folgen nicht nur dummen Fragen dumme Antworten, sondern auch berechtigten Fragen. Gut, Wikipedia:TP#Grauzonen kannte ich noch nicht, Du, lieber Historiograf jedoch schon. Das ganze ist also eine handfeste URV. Hier handelt es sich nicht um geringfügige Übernahmen, sondern um Komlettübernahmen ganzer Passagen mit geringfügigen Änderungen. Zitat: "Auch erfahrene Juristen werden aber im Einzelfall nicht immer entscheiden können, ob bei eher geringfügigen Übernahmen die Grenze bereits überschritten ist." Hier liegt ja keine geringfügige Übernahme zu, sondern eine deutliche!
Im von Dir genannten Link soll man ja gerade die Experten fragen. Bist Du hier der Experte? Dann gute Nacht. Ich habe übrigens niemanden speziell einer URV bezichtigt. Ich habe nur gefragt, ob eine URV vorliegt. Von welcher Seite ist ja erstmal zweitrangig. --Webwasher 05:17, 22. Nov. 2008 (CET)
Historiograf hat schon recht. Wir können nicht wissen, ob eine URV vorliegt, da wir die/den Urheber schlicht nicht kennen. Es ist z. B. immer möglich, dass ein Autor eines Textes den auch unter Pseudonym in die Wikipedia einfügt. Oder einen Text etwa eines Buchautors berechtigt verwendet (gegen Bezahlung oder ohne), und der Buchautor ist auch Wikipedianer und hat den Text auch unter GFDL freigegeben. Wer soll das alles erraten? Wir könnten höchstens überlegen, ob, FALLS eine unberechtigte Nutzung auf einer Seite vorliegt, die dann schon als Plagiat zu werten wäre oder nicht... --AndreasPraefcke ¿! 22:43, 22. Nov. 2008 (CET)
Mich wundern die Antworten etwas. Wenn es einen URV-Verdacht gibt, haben wir doch durchaus geregelte Wege, diesem nachzugehen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Urheber dort wie hier derselbe ist, verlangen wir normalerweise eine ausdrückliche Freigabe. Anderenfalls werden bei uns urheberrechtsverletzende Versionen bis hin zum ganzen Artikel gelöscht.
Der 1. externe Weblink stammt laut webarchive von 2007, der 2. von 2008, die zugrundeliegenden WP-Artikel sind beide deutlich älter. Solche Fälle gehen an WP:WN/M. -- Martina Nolte Disk. 17:38, 23. Nov. 2008 (CET)
Ich weiß, dass Du da viel Arbeit reinsteckst, und mich wundert auch nicht, dass Dich unsere um den heißen Brei herumlavierenden Antworten wundern, aber genau das ist ja das Problem: auf WP:WN/M wird dann evtl. irgendwer ohne belastbare Beweise ohne Auftrag im Namen von Rechteinhabern tätig, die das womöglich nicht mal wollen... Eine URV nachzuweisen ist bei einem einzelnen Text (oder gar Textfragment) nun mal nicht so einfach wie bei einem eindeutigen Wikipedia-Klon von >1000 Artikeln. --AndreasPraefcke ¿! 23:28, 26. Nov. 2008 (CET)

Bei einzelnen Artikeln sollte WP:WN/M sich auf die reine Dokumentation beschränken. Alles andere überfordert uns. Man könnte qallenfalls überlegen, den Fall bzw. den Mängel-Link auf der Diskussionseite des betreffenden Artikels zusätzlich einzustellen, damit die Autoren darauf aufmerksam werden --Historiograf 22:41, 30. Nov. 2008 (CET)

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion über Freie Inhalte versus Urhebeberrechte lostreten, denn ich respektiere diejenigen, die ihre Wikipediabeiträge (oder WP-Inhalte überhaupt) am liebsten ganz frei geben möchten, ebenso wie diejenigen, die auf die vollständige Einhaltung der Lizenzbestimmungen bestehen. Nur soviel: die juristische Frage stellt sich für mich persönlich nur ernstzunehmend, wenn in der Wikipedia URV begangen wird. Denn das kann dem Projekt nachhaltigen Schaden einbringen (auch imagemäßig). WP:WN/M dagegen betrachte ich als reine Info-Plattform ohne juristische Wirkungskraft. Um die Standardmail zu verschicken, sind keine "belastbaren Beweise" nötig und mit ihr tritt auch niemand "im Namen von Rechteinhabern" auf. Meine Erfahrung ist, dass die allermeisten Nachnutzer sich nicht darüber klar waren, dass sie eine URV begehen, und einfach dankbar für den Hinweis sind. Das Schreckensbild "Abmahnanwalt" ist ja mittlerweile jedem geläufig und keiner will mit Geldforderungen überzogen werden, weil er den englischen GFDL-Text nicht gelesen oder den Untertitel "freie Enzyklopädie" nicht richtig verstanden hat.
Historiograf, den Hinweis auf die Artikelseite setze ich gelegentlich, ebenso bei Einzelbildern Hinweise an die Fotografen. Es wäre übrigens super, wenn dafür jemand subst-Vorlagen schreiben könnte! Dann können die betroffenen Autoren/Fotografen selbst entscheiden, ob sie etwas "unternehmen". Der Tenor auf WP:WN/M tendiert eindeutig zur Akzeptanz des GA und zur freundlichen Mail, sehr selten fordern einzelne Rechteinhaber (von Kommerznachnutzern) eine Spende an die Wikimedia. Auch dahingehend habe ich also keine Bauchschmerzen. Ich finde sogar eher, dass man diese vergleichsweise harmlose Kultur pflegen sollte. Nur meine zwei Cent. -- Martina Nolte Disk. 19:26, 2. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Was ist eine Veröffentlichung? (erl.)

Hallo, ich habe eine möglicherweise recht spezielle Frage, die mir aber doch von sehr allgemeiner Natur zu sein scheint: Gibt es genaue Abgrenzungskriterien, was als Veröffentlichung zu gelten hat? Dass z.B. die Vorführung in Vorlesungen oder Seminaren nur als Bildzitat möglich ist, und man sich somit in eine Grauzone begibt, wenn man (geschützte) Inhalte in Vorträgen etc. zeigt, scheint mir insoweit aus den Erläuterungen der Wikipedia hervorzugehen. Ich habe weitere Fragen. Konkret:

  • Ich finde ein Bild in Commons, drucke es aus, und hänge das (ohne Hinweis auf den Urheber) in ein Passepartout in meinem Wohnzimmer. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?
  • Ein weiteres Bild gefällt mir so, dass ich es bei einem Bilderservice auf Leinwand drucken lasse und anschliessend im Empfang meines Büros ausstelle. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?
  • Dann verschenke ich ein (unter offener Lizenz, in Wikipedia, Flickr oder sonstwo gefundenes) Bild an einen Freund/Geschäftspartner. Erlaubt? Wenn ja/nein, unter welcher Lizenz?

Mein Rechtsempfinden lässt mcih vermuten, dass die beiden letzteren Fälle sicher unter Publikation fallen und damit nur unter Einhaltung der Lizenzbedingungen möglich sind, dass ich in meiner eigenen Wohnung aber nichts der Öffentlichkeit zugänglich mache (auch wenn Gäste kommen), und ich das deswegen einfach benutzen darf – im Grunde sogar dann wenn es gar nicht unter GFDL oder CC steht. Ist das richtig? --Port Disk. 02:04, 29. Nov. 2008 (CET)

Dich könnte Artikel 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes interessieren, darin u.a.:
1 Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt:
a.
jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde; (...)
Einem persönlichen Freund darfst du also zumindest in der Schweiz völlig ohne Rücksicht auf die Lizenz ein Bild aus der Wikipedia ausdrucken / auf Leinwand drucken lassen und schenken. Das URG sagt in diesem Artikel weiterhin ausdrücklich: "Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfältigungen auch durch Dritte herstellen lassen (...)"; es geht also in Ordnung, das Bild durch einen Bilderservice auf Leinwand drucken zu lassen. Ebenfalls wird ausdrücklich "die vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung im Handel erhältlicher Werkexemplare" nur ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a untersagt. Innerhalb dieses Kreises ist sie erlaubt. Bei einem Geschäftspartner, der kein persönlicher Freund ist, geht es hingegen wohl nicht mehr in Ordnung; die Rede ist ja nur von "Personen, die unter sich eng verbunden sind". Gestumblindi 03:15, 29. Nov. 2008 (CET)

Für Deutschland § 15 (3) UrhG.-- Wiggum 14:12, 29. Nov. 2008 (CET)

Für Deutschland richtiger § 53 UrhG --Historiograf 22:38, 30. Nov. 2008 (CET)

Wo kein Kläger, da kein Richter. --Historiograf 22:31, 29. Nov. 2008 (CET)

Diese Haltung kann gefährlich enden... -- Chaddy - DÜP 01:43, 30. Nov. 2008 (CET)
Ich wollte eigentlich nur die grundsätzliche Regelung wissen. Dass ich mich gegebenenfalls anders verhalten kann, ist ja eh klar. Ich setze das hier mit herzlichem Dank, auf die richtige Fährte gewiesen worden zu sein, und dem Hinweis auf die §§42-44 des österreichischen UrhG, auf erledigt. --Port Disk. 15:32, 30. Nov. 2008 (CET)

[Bearbeiten] SH

Hallo, ist hier SH erreicht, oder kann die Logo-SH-Vorlage, die ihr jetzt irgendwie anders nennt, verwendet werden? Gruß -- blunt…oder was? 09:24, 29. Nov. 2008 (CET)

Nein, keine SH, Baustein ist drin, Angaben gefixt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 14:19, 29. Nov. 2008 (CET)

[[]]== Image:London Thames Sunset panorama - Feb 2008.jpg ==

ich möchte gerne o.a. bild des users diliff auf leinwand drucken. es hat 2 lizenzen: 1. GNU Free Documentation License, Version 1.2 2. Creative Commons Attribution 3.0 Unported

gnu lizens alleine hieße, ich müßte das gesamte copyright mit abdrucken, wäre ja extrem schwierig. heißt die zugabe der 2. lizens von creative commons nun, daß das aufgehoben ist, und ich mich nur an diese lizenz halten muß ( d. h. nennung des urhebers und verweis auf die creative commons lizens )

oder habe ich nun beide lizenzen zusammen zu beachten, dann weiß ich allerdings gar nicht mehr ,was zu tun ist, denn das widerspricht sich doch in den ansprüchen. bitte um hilfe -danke! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Angela22 (DiskussionBeiträge) 13:17, 29. Nov. 2008 (CET))

Wenn zwei (oder gar mehr) Lizenzen angegeben sind, kann natürlich beide gleichermaßen Wirkung (sie heben sich nicht gegenseitig auf). Allerdings kann man sich dann heraussuchen, welche Lizenz man einhalten will.
Beachte aber bitte, dass diese Seite für interne Urheberrechtsfragen da ist. Rechtsberatung dürfen wir (laut Gesetz) keine anbieten. -- Chaddy - DÜP 14:46, 29. Nov. 2008 (CET)

Es kommt auch darauf an, zu welchem Zweck du das Bild auf Leinwand drucken möchtest. Wenn es zu deinem persönlichen Gebrauch bzw. für den Kreis deiner Verwandten und Freunde geschieht, darfst du das in der Schweiz völlig ohne Beachtung irgendeiner Lizenz und dürftest es auch, wenn das Werk "normal" urheberrechtlich geschützt und gar nicht unter eine freie Lizenz gestellt wäre. In Deutschland gibt es eine solche Vervielfältigungserlaubnis zu privaten Zwecken allerdings nicht, vielmehr gesteht § 15 des deutschen Urheberrechtsgesetzes das Vervielfältigungsrecht ohne Ausnahme nur dem Urheber zu, wenn ich das richtig sehe (das "Recht der öffentlichen Wiedergabe" nimmt zwar Personen aus, die dem Verwerter des Werkes durch persönliche Beziehungen verbunden sind, das Vervielfältigunsgsrecht wird dort aber davon getrennt behandelt). Rechtsberatung dürfen hier übrigens nur Deutsche nicht anbieten, wir Schweizer hingegen schon ;-) Gestumblindi 19:51, 30. Nov. 2008 (CET)

Die privatkopie regelt § 53 UrhG --Historiograf 22:37, 30. Nov. 2008 (CET)

Danke für den Hinweis. Danach dürfte eine beliebige Verwendung z.B. des Themsebildes im privaten Kreis auch in Deutschland zulässig sein? Gestumblindi 00:53, 1. Dez. 2008 (CET)
Natürlich, wobei ich mir aber nicht sicher wäre, ob es noch unter private Nutzung fiele, wenn das Bild in einem Wartezimmer aufgehängt oder auf ein in der Öffentlichkeit getragenes T-Shirt gedruckt wird. Eindeutig privat wäre es, das Bild auf Leinwand seiner Liebsten zu Weihnachten zu schenken --Historiograf 01:50, 1. Dez. 2008 (CET)

wenn ich das bild auch verkaufen und nicht nur verschenken möchte, heißt das also, ich kann mich an Creative Commons Attribution 3.0 Unported halten, da ich es mir ja ausssuchen kann, welche lizenz ich nehmen möchte. diese würde auch eine kommerzielle verwertung zulassen, so ich die lizenz beachte, auf diese entprechend verweise und ausdrücklich den autor erwähne sowie eine auflage bis maximal 100 stück drucke. ich bin übrigens in deutschland, nicht in der schweiz und habe das noch nie gemacht,aber ich kann diesem bild einfach nicht wiederstehen.Angela22 11:46, 3. Dez. 2008 (CET)

Die Auflage ist wurscht, du darfst auch 10.000 Stücke drucken, wenn du die Lizenzbedingungen von CC strikt einhältst --Historiograf 20:49, 3. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Generelle Frage zum Markenschutz auf Wikipedia

Guten Morgen,

ich bin neu hier auf Wikipedia und brauche einmal kurz Hilfe. Seit Tagen suche ich in allen möglichen Hilfetexten Hinweise auf die Möglichkeit als Merkeninhaber (Wortmarke sowie Wort- & Bildmarke) Artikel hier einstellen zu können, die nicht(!) von anderen Usern geändert werden können.

Das diese Möglichkeit existiert habe ich durch Zufall erfahren, kann aber leider hierzu nichts auf dem Portal finden.

Ein fiktives Beispiel: Der Erfinder eines Produktionsverfahrens gibt diesem einen eigenen Namen und will dieses unter diesem markengeschützten Namen auf Wikipedia beschreiben.

Was ist nun zu tun um den Artikel als nicht(!) bearbeitbaren Artikel einstellen zu können und alle Vorschriften einzuhalten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Lutz (info@seminarportal.de) --79.221.127.43 12:00, 30. Nov. 2008 (CET)

Das ist nicht möglich. Die GFDL-Lizenz, unter der alle Textbeiträge bei Wikipedia veröffentlicht werden, gestattet grundsätzlich die Bearbeitung.-- Wiggum 12:23, 30. Nov. 2008 (CET)
ACK, die Lizenz gestattet die „Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken“. Beim fiktiven Beispiel wäre außerdem auch zu prüfen, ob das Produktionsverfahren überhaupt relevant gemäß den WP:RK ist. Wenn es denn relevant wäre und hier beschrieben würde, könnte gemäß der GFDL-Lizenz jedermann spätere Veränderungen am Artikel vornehmen. „Nicht bearbeitbare Artikel“ gibt es hier zwar auch, das sind aber nur einige wenige, die beispielsweise wegen fortgesetztem Vandalismus von Admins für eine bestimmte Zeit (zumeist auch nur gegen Bearbeitungen nicht angemeldeter Benutzer halb-)gesperrt wurden. Grüße -- · peter schmelzle · d · @ · 12:25, 30. Nov. 2008 (CET)

Gerade unserem Prinzip des Neutraler Standpunktes wäre eine Unbearbeitbarkeit und das alleinige Einstellen durch den Markenrechteinhaber extrem unzuträglich. --Kolossos 06:34, 1. Dez. 2008 (CET)

Der Schutz gilt ja auch nur für die Marke und nicht für die Texte, die von der Marke handeln. Verstehe garnicht, warum ein Artikel über eine Marke nicht bearbeitbar sein sollte. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 13:30, 1. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] nachträglicher Versionsimport von en

Hallo! Captive Portal ist eine Übersetzung von en:Captive portal. Kann ein Admin die en-Versionsgeschichte nachträglich importieren? Wen spricht man dafür am besten wo an? -- Martina Nolte Disk. 14:04, 2. Dez. 2008 (CET)

Wikipedia:Importwünsche --MannMaus 14:17, 2. Dez. 2008 (CET)
Ich mache so etwas immer manuell, z.B. Diskussion:Dirk Bikkembergs --tsor 14:46, 2. Dez. 2008 (CET)
Wenn man die GFDL Wort für Wort einhalten will, ist diese Vorgehensweise nicht ganz korrekt - meinem zumindest einige "Hardliner" (doofes Wort in diesem Zusammenhang, mir fällt aber grad kein besseres ein)... -- Chaddy - DÜP 18:16, 2. Dez. 2008 (CET)
Danke für den Link! Grüße -- Martina Nolte Disk. 18:29, 2. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Was neues ohne Überschrift

Hallo ich habe ein riesiges Problem, zumindest glaube ich das. Habe vor einem 1/2 Jahr angefongen ein paar Websites aufzubauen. Habe eine Drachenseite bei der ich wissenschaftliches einbeziehe und da ist die beste Quelle in Bild und Text wikipedia. Beim Text habe ich keine probleme, den die kann ich textlich umgestallten aber bei den Bildern geht das natürlich nicht.

Das Problem ist: Ich habe viele Bilder von Wikipedia kopiert, weil sie den inhalt der Texte gut untermauern. Jetzt habe ich erfahren, dass das eigentlich verboten ist. Nun möchte ich eigentlich die Bilder nicht löschen, da es eine menge arbeit war.

Frage: wie kann ich es anstellen um mit wikipedia keine probleme zu bekommen ?

Meine pers. Überlegung war überall auf Diesen Seiten auf Wikipedia hinzuweisen und einen Link auf wikipedia zu führen.

Bitte antwortet mir, möchte nicht das meine Arbeit umsonst war.

Viele grüsse Thomas (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Etwasfuerdich (DiskussionBeiträge) 17:00, 2. Dez. 2008 (CET))

Das kommt auf die Bilder an. Du musst bei jedem einzelnen Bild schauen, was für eine Lizenz hier in der WP auf der Bildbeschreibung verzeichnet ist: Falls irgendwas mit Gemeinfrei, muss Du keinen Hinweis dranpappen. Ansonsten muss Du den Lizenzbedingungen der einzlenen Bildern folgen. sугсго 17:06, 2. Dez. 2008 (CET)
[Bearbeitungskonflikt]Auf den Bildbeschreibungsseiten, bzw. bei den dort genannten Lizenzen, steht eigentlich, wie vorzugehen ist. Das ist je nach Bild, da je nach Lizenz, anders. Meist musst du den Schöpfer des Bildes nennen und die Lizenz angeben. Bei den Texten reicht es mE nicht, sie nur ein bisschen umzuformulieren. Ordentliche Lizenzangabe wäre da auch einfacher. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 17:08, 2. Dez. 2008 (CET)

Hallo! Lies am besten auch dies (auch den Hinweis am Anfang und den Text zwischen den Bausteinen). -- Martina Nolte Disk. 18:38, 2. Dez. 2008 (CET)

"Beim Text habe ich keine probleme, den die kann ich textlich umgestallten". Nun ja, so einfach ist es nicht, unter Umständen ist das dann dennoch ein Textplagiat. --AndreasPraefcke ¿! 21:19, 3. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bild:Adolf Hitler Turm 1949.jpg

Tolles Foto von 1949. Es wird jedoch nur ein „Besitzer“, nicht aber der Fotograf genannt. Und ob der Besitzer mit dem Fotografen und der wiederum mit dem Uploader identisch ist, weiß auch nicht. Ist daher die Lizensierung korrekt?-- · peter schmelzle · d · @ · 20:57, 2. Dez. 2008 (CET)

Nicht der Besitzer, sondern der Fotograf muss zustimmen. Das Bild ist also so nicht ok. -- Chaddy - DÜP 21:41, 2. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Logo von Babor Kosmetik

Hallo wie gehe ich mit dem Logo von Babor, siehe auch http://www.babor.de korrekt um und lizensiere ich es am Besten? Grüße --J. © RSX 01:43, 3. Dez. 2008 (CET)

bitteschön, ich war mal so frei: Bild:Babor Kosmetik.svg. Christian Bier (Disk.) (+/-) 01:58, 3. Dez. 2008 (CET)
Oh danke! :) Prima. Grüße --J. © RSX 02:10, 3. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Buchcover

Hey, wie siehts denn aus mit Buchcovern? Genauer gesagt, denen von Imprimatur, Secretum und Veritas? Und z.b. dem Schriftzug Monaldi & Sorti der in weiß-gold über den Titeln der gebundenen Ausgaben vom claasen Verlag prangt.. würd nämlich gern sowas in den Artikel einbauen. --J-PG MaL LaCHeN?! 18:23, 3. Dez. 2008 (CET)

der schriftzug ist unproblematisch. --JD {æ} 18:33, 3. Dez. 2008 (CET)
Ok, cool danke, den lad ich dann mal hoch. Wie siehts mit den ersten beiden Covern aus? Sind ja „nur“ Symbole. --J-PG MaL LaCHeN?! 18:53, 3. Dez. 2008 (CET)
Noch ne Frage zu dem Schriftzug, was geb ich auf den Commons dann alles an? Habs schonmal hochgeladen, weiß aber nicht ob alles so stimmt: Image:Monaldi & Sorti Schriftzug.JPG. --J-PG MaL LaCHeN?! 19:47, 3. Dez. 2008 (CET)

Alle sind hier unrpoblematisch, bei Commons gibts keine Gewähr --Historiograf 20:47, 3. Dez. 2008 (CET)

Ok cool, lad ich die Cover dann hier hoch. Danke. --J-PG MaL LaCHeN?! 22:16, 3. Dez. 2008 (CET)
Der letzte ist nicht unproblematisch, da ist eine Zeichnung drauf. Da kommt es drauf an, wie alt die Zeichnung ist und v. a., wie lange der Urheber schon tot ist (bzw. ob dieser überhaupt bekannt ist). -- Chaddy - DÜP 23:42, 3. Dez. 2008 (CET)
Hab ich jetzt auch hochgeladen, wenns damit ein Problem gibt, bitte löschen (aber mir bescheid geben), Danke :) --J-PG MaL LaCHeN?! 10:12, 4. Dez. 2008 (CET)

Die Zeichnung hat keine SH, denn sie ist als Buchcover ein Werk der angewandten Kunst. --Historiograf 16:56, 4. Dez. 2008 (CET)

Woher willst du wissen, dass die Zeichnung extra für das Cover angefertigt wurde? Vielleicht wurde ja einfach irgendein Kunstwerk auf das Cover gedruckt. Außerdem sehe ich trotzdem SH, egal ob extra für das Cover angefertigt, oder nicht. -- Chaddy - DÜP 19:28, 4. Dez. 2008 (CET)
Also wenn es da Probleme gibt, löscht das Cover zu Veritas lieber, sicher ist sicher. --J-PG MaL LaCHeN?! 22:29, 4. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Logo von Rimmel

Wieder eine Anfrage um Hilfe beim Logo. Grüße --J. © RSX 21:40, 3. Dez. 2008 (CET)

Und was ist deine (An)Frage dazu? Es gibt keinen Unterschied zu dieser Anfrage Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Logo_von_Babor_Kosmetik. Die Logos werden alle gleich behandelt. – Wladyslaw [Disk.] 21:56, 3. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bild:Kleinmanni4.jpg

Dieses Foto hat ein User von Wikipedia als angeblich selbst fotografiert hochgeladen. Es scheint aber einfach aus dem Internet kopiert zu sein, jedenfalls findet sich auf dieser Seite: http://egyptian-tortoise.com/index.html ein identisches Foto mit Angabe des Fotografen und des Aufnahmedatums. Ich habe das Foto erst einmal aus dem entsprechenden Wikipedia-Artikel entfernt (Ägyptische Landschildkröte). Kann man es unbedenklich verwenden? Cryptodirum 23:28, 3. Dez. 2008 (CET)

Der Hochlader scheint recht aktiv, sprich ihn einfach an. Das Ergebniss würde mich auch interessieren.--tox Bewerte mich! 09:30, 4. Dez. 2008 (CET)
Bild:Niel.jpg gibt's (spiegelverkehrt) hier (Illustration by Urs Woy. Copyright © 1989, 1997 Association of Systematics Collections). Bild:Manne003.jpg gibt's hier. Ich verweise den User hierher. -- Martina Nolte Disk. 12:31, 4. Dez. 2008 (CET)
Bild:Manni.jpg sieht auch nicht grad selbstgemacht aus. Die allermeisten anderen Bildern des Benutzers scheinen aber plausibel selbstgemachte zu sein. -- Wiggum 12:41, 4. Dez. 2008 (CET)
Ah ja. Das gibt's auch auf http://www.tartaclubitalia.it/specieterrestri/kleinmanni/martignani/martignani001.htm (spiegelverkehrt) -- Martina Nolte Disk. 12:47, 4. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Lizenzrecht und Nutzungsrecht bei abgeleiteten Daten

Gutan Tag liebe Profis!

Wie muss ich eine Vereinbarung formulieren, wenn:

1. Der Lizenzgeber stellt ein Orthofoto zur Verfügung, um daraus Vektordaten abzuleiten.
2. Alle Rechte des Orthofotos verbleiben beim Lizenzgeber.
3. Die Rechte der abgeleiteten Vektordaten sollen beim Lizenznehmer sein.

Abgeleitete Daten sollen also vom Lizenznehmer dauerhaft und frei genutzt werden können.

Der Lizenznehmer soll auch bestimmen können, unter welcher Lizenz er wem welche Nutzung der abgeleiteten Daten erlaubt.

Gruss, --Markus 10:23, 4. Dez. 2008 (CET)

Wir beantworten hier nur Fragen zur Wikipedia. Allgemeine Rechtsfragen dürfen wir gar nicht beantworten, das ist uns gesetzlich verboten. Bitte gehe zu einem Rechtsanwalt. Die haben ein gesetzliches Beratungsmonopol und haften dafür dann auch für ihre Auskünfte. --h-stt !? 14:33, 4. Dez. 2008 (CET)
*lach* klar doch! - aber die Daten würden hier zur Verfügung stehen... Gruss, --Markus 15:50, 4. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bilderspende Bundesarchiv

siehe commons:Commons:Bundesarchiv und im Kurier. In der Vereinbarung zwischen Wikimedia Deutschland und dem Bundesarchiv wird u.a. versichert, dass das Bundesarchiv die hinreichenden Rechte besitzt, um die Bilder unter dieser Lizenz bereitzustellen. Soso. Glauben wir das einfach mal und freuen uns über das neue Material :-) -- Wiggum 12:45, 4. Dez. 2008 (CET)

Ich wurde eben stellvertretend für die Wikipedia fernmündlich von einem der beteiligten Fotografen als „Räuber“ bezeichnet und mit der SED gleichgesetzt, die habe seine Familie 1945 [sic!] auch schon enteignet. So sicher scheint das dorch nicht zu sein. sугсго 14:37, 4. Dez. 2008 (CET)
Ah, wo denn? --Don-kun Diskussion, Bewertung 14:45, 4. Dez. 2008 (CET)
Wurden bei dieser Deklaration "hinreichender Rechte" auch Fälle wie Image:Bundesarchiv Bild 111-086-025, "Adam und Eva", Bronzefiguren von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-84, "Keuscheit und Schönheit" von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-84A, "Keuscheit und Schönheit" von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-026, "Landmann", Bronze von Prof. Fritz Röll.jpg, Image:Bundesarchiv Bild 111-086-027, "Gräfin York", Bronze von Professor Fritz Röll.jpg berücksichtigt? Fritz Röll starb 1956... Lupo 14:49, 4. Dez. 2008 (CET)
Der war Vollweise ohne bekannte Verwandte, der Fiskus hat geerbt und dann Thüringen auf die Recht zugunsten des Bundes verzichtet. sугсго 14:53, 4. Dez. 2008 (CET)
Interessant, danke! Lupo 14:58, 4. Dez. 2008 (CET)
Das war ein Witz. Es ist mehr oder weniger offensichtlich, dass das Bundesarchiv nur die Recht am Foto halten wird, nicht aber an dem gezeigten und deshalb das janze unter URV fällt. sугсго 15:00, 4. Dez. 2008 (CET)
Voll erwischt. Dabei ist doch gar nicht 1. April... Und ich hatte mir angesichts der Tatsache, dass die Antwort von Dir kam, eine Nachfrage nach Belegen für die Behauptung verkniffen. :-( Lupo 15:08, 4. Dez. 2008 (CET)
Die im Artikel gezeigten Skulpuren wurden übrigens der Stadt Berlin vermacht. Vermutlich ging auch der Rest an das Land Berlin. Gruss Mutter Erde 78.49.141.110 15:27, 4. Dez. 2008 (CET)
Bei Skulpturen, die nicht unter Panoramafreiheit fallen, haben wir ja das Problem, dass im Grunde Genehmigungen des Bildhauers und des Fotografen vorliegen müssten, bzw. das BA die entsprechenden Verwertungsrechte für beides hat. Aber egal, wenn die sich hinstellen und steif und fest behaupten, dass sie die jeweiligen Nutzungsrechte haben, soll das mal nicht unser Problem sein.-- Wiggum 15:59, 4. Dez. 2008 (CET)
Interessanterweise scheint das Bundesarchiv auch Bilder aus dem Archiv Heinrich Hoffmanns freizugeben. Image:Bundesarchiv Bild 146-1978-043-13, Erwin v. Witzleben.jpg ist das gleiche Bild wie en:Image:Vwitzleben.jpg, welches sich in der Bayerischen Staatsbibliothek unter der ID hoff-4041 wiederfindet... Lupo 16:55, 4. Dez. 2008 (CET)
*seufz*.. Auch wenn ich diese Bilderspende richtig klasse finde (endlich mal ein Haufen guter und freier historischer Fotos, die nicht von einer US-Behörde stammen), wird das noch für eine Menge Arbeit und (Lösch-?)Diskussionsstoff sorgen. --Kam Solusar 17:14, 4. Dez. 2008 (CET)
Ich hoffe, dass dann nicht wieder einer ein Bild sieht, an dem er ein Recht haben will, und dann Wikimedia Deutschland verklagt, sodass wieder wikiedia.de gesperrt ist. Irgendein Richter, der das macht, findet sich ja immer. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 19:15, 4. Dez. 2008 (CET)
In dem Vertrag sichert das Bundesarchiv zu, dass es die nötigen Verwertungsrechte hat, um eine Lizenzierung unter CC-by-sa 3.0 zu ermöglichen. Sollte das im Einzelfall nicht zutreffen, so muss der Betreiber diese Bilder erst dann entfernen, wenn er Kenntnis von der URV erhalten hat. Ich sehe persönlich keinen Grund, warum wir der Darstellung des Bundesarchivs nicht Glauben schenken und die Lizenzierung so akzeptieren sollten, wie wir sie erhalten. sebmol ? ! 21:14, 4. Dez. 2008 (CET)
Wenn das vertraglich so geregelt ist, können wir uns m.E. gemütlich zurücklehnen, ja. Es ist in erster Linie das Problem des Bundesarchivs, das Wikimedia Deutschland zusicherte, die Rechte für eine Freigabe unter CC-BY-SA zu haben, falls das bei gewissen Bildern doch nicht zutrifft, richtig? Letzten Endes müsste man hier derartige Bilder dann natürlich auch entfernen, aber etwaige Schadenersatzforderungen der Rechteinhaber müssten an das Bundesarchiv und nicht an Wikimedia gehen, oder? Es ist nicht unsere Aufgabe, abzuklären, ob das Bundesarchiv bei Bildern, bei denen es uns "komisch" vorkommt, dass es über die entsprechenden Rechte verfügen soll, diese wirklich hat, denke ich. Gestumblindi 21:56, 4. Dez. 2008 (CET)
Schon lustig, dass alle Bilder unter der cc-by-Lizenz stehen und bei Autor stets nur „o.Ang.“ steht. Was die URVs angeht: Auch wenn Wikimedia nicht haften muss, wäre es bestimmt wieder ein Imageverlust. Am Ende sucht das Archiv wieder die Schuld bei Wikimedia (und sei es nur deswegen, weil wir schuld daran sind, dass ihnen die Illusion genommen wurde, alle Rechte zu besitzen), und dann werden andere Archive nicht mehr kooperieren wollen. Aber schwarzmalen will ich mal nicht. Die Bilder sind sicher ein großer Gewinn, auch wenn ich noch keinerlei inhaltlichen Überblich habe. --Jarlhelm 23:59, 4. Dez. 2008 (CET)

Ich will aber mal ein bisschen schwarzmalen. Ich habe mir das ehrlichgesagt nicht angeschaut, aber ich bin da sehr skeptisch und glaube nicht an plötzliches Samaritertum. Es gab bisher fast nie den Fall, dass Archive Lizenzen an Bildern erteilt hatten, an denen sie tatsächlich die Rechte besaßen. Es wäre auch vollkommen irrational, Rechte einfach so abzugeben, die sich auch sicher zu Geld machen lassen (und zwar sicher problemlos auch unter Einhaltung des Bildungsauftrags). Vertragliche Vereinbarungen zwischen Wikipedia und dem Archiv dürften für die Haftungsfrage irrelevant sein. Den Urheber brauchen doch schließlich keine privaten Absprachen zu interessieren. Für das Archiv zahlt sich das aus: Gute Presse gemacht, und das mit sehr geringem Risiko, denn im Zweifelsfall sind sie es ja nicht, denen es an den Kragen geht. PS: Und bei Copyfraud machen wir jetzt auch mit? Image:Bundesarchiv Bild134-B0335, Fregatte "Thetis" vor Anker.jpg Bei dem Bild ist doch unter Garantie das Urheberrecht abgelaufen. --rtc 00:27, 5. Dez. 2008 (CET)

"denn im Zweifelsfall sind sie es ja nicht, denen es an den Kragen geht" - oh doch, sie sind es, wenn die Sachlage so aussieht, wie das hier geschildert wird. Es ist ja das Bundesarchiv, das behauptet, über die Rechte zu verfügen, und das die Bilder unter CC-BY-SA freigibt - niemand anders. Wenn es das in gewissen Fällen gar nicht dürfte, dann ist's dieses Bundesarchiv, das ein Problem hat, nicht Wikimedia. Gestumblindi 00:32, 5. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv läd die Bilder ja nicht hoch, sondern übergibt sie lediglich dem Wikimedia-Deutschland-Verein, der sie dann per Bot hochläd, oder so ähnlich. Selbst wenn man hier die Haftung für die WMF als Seitenbetreiber verleugnet, ist das Bundesarchiv also auf jeden Fall aus dem Schneider. Die Behauptung, man könne zusichern, die notwendigen Rechte zu besitzen, um die Bilder freizugeben, ist windiger Blödsinn. Bei vielen Bildern ist schließlich bei Urheber "keine Angabe" angegeben! Wenn der Urheber garnicht bekannt ist, wie soll das Archiv dann die Rechte besitzen? Das Archiv muss für jedes einzelne Bild eine Vertragskette zum Urheber nachweisen können, um eine solche Behauptung aufstellen zu können, und dann sollen sie diese Informationen bitte auch mitliefern, damit sich Nachnutzer selbst davon überzeugen können. Mein Tip: Das Archiv verwechselt hier mal wieder notorisch das Eigentumsrecht, und somit das Recht, die Fotos als solche der an beliebige Personen zu verleien, mit dem Recht, sie im Internet durch Vervielfältigung und Verbreitung beliebigen Personen zugänglich zu machen. PS: Selbst wenn die Behauptung stimmen würde, das Archiv besäße irgendwelche Rechte, bezweifle ich doch, dass diese alle vor dem Webzeitalter übertragen wurden, und sich somit auf Webnutzung erstrecken, denn gemäß Urheberrecht ist eine Übertragung von Nutzungsrechten für noch unbekannte Nutzungsarten nicht möglich. --rtc 06:35, 5. Dez. 2008 (CET)
Das Bundesarchiv hat nur solche Fotos unter CC-by-SA-3.0 gestellt, an denen sie die Rechte haben. Explizit wurde auch auf der Pressekonferenz erwähnt, dass sie mit vielen ADN-Fotografen Zusatzverträge für die Webnutzung abgeschlossen haben. Fotos von Fotografen, die dem nicht zugestimmt haben, wurden nicht freigegeben. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 5. Dez. 2008 (CET)

Spiegel Online schreibt Unzutreffendes: "Privatnutzer können fortan Bilder aus dem Bundesarchiv, unter Angabe von Quelle und Urheber, kostenlos in ihre Website oder eine persönliche Präsentation einbinden. Gewerbliche Nutzer müssen ein Entgelt entrichten." So? Das trifft aber bei CC-BY-SA nicht zu. Auch gewerbliche Nutzer brauchen kein Entgelt zu entrichten, wenn sie sich an diese Lizenz halten. Allerdings werden die Bilder, wie ich sehe, in recht niedriger Auflösung hochgeladen. So eignen sie sich natürlich für manche gewerbliche Nutzung nicht. Gestumblindi 00:23, 5. Dez. 2008 (CET)

Beim Copyfraud sollten wir wirklich nicht mitmachen und die Lizenzbausteine ändern, wo es angebracht ist. Wenn wir dem Archiv eins auswischen wollten, könnten wir auch das Projekt zur Entfernung digitaler Wasserzeichen benachrichtigen. (-: --Jarlhelm 00:56, 5. Dez. 2008 (CET)

+1 Schwarzmalerei. Die Wikipedia braucht dringend eine Rechtsberatung. Und eine Bildbenutzungs-Beratung. --Emkaer 04:06, 5. Dez. 2008 (CET)
Der Lizenzbaustein Commons:BArch-License hat für diesen Zweck einen Parameter „PD“, der einfach auf „YES“ gesetzt werden kann, falls das Bild wirklich schon gemeinfrei ist. — Raymond Disk. Bew. 09:38, 5. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] freies Bild ?

Hallo - eine Fachfrage: Ein Bild /im www auf einer privaten Seite) von 1917, unbekannte Personen und unbekannter Photograf, darf das hier eingestellt werden oder gibt´s Bedenken. Gruß ––JÄhh 17:17, 4. Dez. 2008 (CET)

Hallo JÄhh, generell: nein. Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass es vor 1923 veröffentlicht (beachte: veröffentlicht ist nicht erstellt) wurde, dann können wir es unter unserer pragmatischen Richtlinie hier behalten. Andernfalls geht es nicht. Grüße -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:50, 4. Dez. 2008 (CET)
Woher kommt denn die 1923-Regel? Ich kenne die nur die Wikisource-Problematik mit 1925, und da geht es doch um US-Recht. Was hat also 1923 mit deutschem Recht zu tun? --Jarlhelm 21:08, 4. Dez. 2008 (CET)
Alles vor 1923 veröffentlichte ist für die WMF kein Problem (Serverland) und für uns vertretbar, wenn es sich als verwaistes Werk ieS (also kein Urheber ermittelbar) darstellt. Anonyme Werke und verwaiste Werke ieS kann man gleich behandeln; in der EU sind die nur 70 Jahre nach Veröffentlichung geschützt. Das ist also nur eine Rechtsrisikoabschätzungsregel, die aber recht sicher ist. Wer Angst hat, kann ja eine Hochladesocke nehmen. sугсго 23:18, 4. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Bayerischer Rundfunk

Schöpfungshöhe?

Besteht bei diesem Logo auch nur der geringste Verdacht, der auf die Existenz von Schöpfungshöhe schließen lassen könnte? ST 20:03, 4. Dez. 2008 (CET)

Und wie. sугсго 20:06, 4. Dez. 2008 (CET)
Hat ungefähr genauso viel SH wie das TUM-Logo, also gar keine (ich habe nicht ganz ohne Grund genau das TUM-Logo als Vergleich gewählt...). -- Chaddy - DÜP 21:01, 4. Dez. 2008 (CET)
Selbstverständlich nicht - mit Berufung auf OLG Köln, GRUR 1986, 889 (ARD-Logo). --h-stt !? 23:46, 4. Dez. 2008 (CET)
Hehe, danke für die Antworten. ST 01:12, 5. Dez. 2008 (CET)

[Bearbeiten] Saarlandlied

Artikel enthält Vollzitate von Liedtexten von Autoren, die noch leben bzw. möglicher Weise noch keine 70 Jahre tot sind. URV? --tsor 09:28, 5. Dez. 2008 (CET)

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