Samenbank – Wikipedia

Samenbank

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Der Begriff Samenbank hat mehrere nahe verwandte Bedeutungen:

  • Eine Einrichtung in der Samenzellen eingefroren werden, um diese zu einem späteren Zeitpunkt für eine künstliche Befruchtung zu verwenden.
  • Eine Einrichtung (insbesondere in der Pflanzenzucht) in der Pflanzensamen unter optimalen Bedingungen keimfähig gehalten werden.
  • Die natürlich im Boden befindlichen keimungsfähigen Pflanzensamen bezeichnet. Diese wird, unter Einbeziehung der Sporenpflanzen und z. B. Brutzwiebeln, auch Diasporenbank genannt.

Samenbanken existieren nicht nur in der Humanmedizin, sondern finden ebenso Gebrauch im tierischen Bereich in der Viehzucht sowie im Bereich der Pflanzenzucht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Humanmedizin

Eine Samenbank vermittelt im humanmedizinischen Bereich Samenzellen an Paare mit bisher unerfülltem Kinderwunsch. Die Samenzellen werden in den Samenbanken gesammelt und sind jederzeit abrufbar. Der Name des Spenders bleibt anonym, und der Spender erfährt nicht, welche Frau seinen Samen bekommen hat.

Seit 1986 ist in Deutschland die Samenspende eine legale Behandlungsmethode der künstlichen Befruchtung. Samenbanken sind in Deutschland verpflichtet, auf die Qualifizierung der Samenspender zu achten. Die Qualitätssicherung richtet sich unter anderem nach entsprechenden Beschlüssen der deutschen Gesetzgebung. In Deutschland regelt derzeit das Embryonenschutzgesetz in seiner Fassung von 1991 und die Richtlinien der Bundesärztekammer sämtliche Belange zur künstlichen Befruchtung. Daraus kann man entnehmen, dass aus ethischen und rechtlichen Gründen bestimmte Voraussetzungen notwendig sind, um eine künstliche Befruchtung durchführen zu dürfen.

Während die Richtlinien der Bundesärztekammer rechtlich unverbindliche Kriterien aufstellen, die aber Teil der Berufsordnung von Ärzten darstellen, ist das Embryonenschutzgesetz zwingend rechtlicherseits als Bundesgesetz von Samenbanken zu beachten.

[Bearbeiten] Regenbogenfamilie

siehe Hauptartikel:Regenbogenfamilie'

Sehr umstritten ist die nicht im Embryonenschutzgesetz, aber in einer 2006 überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer enthaltene Anforderung zum Familienstand, wonach nur Ehepaare oder heterosexuelle Paare in einer gefestigten Partnerschaft Zugang zu einer Samenbank haben sollen.[1] Insbesondere lesbische, standesamtlich verheiratete Paare verlangen den Zugang zu künstlicher Befruchtung, wie dies auch in mehreren benachbarten EU-Staaten erlaubt ist.

[Bearbeiten] Veterinärmedizin

Im veterinärmedizinischen Bereich wird in den Samenbanken das Genmaterial für die künstliche Besamung überwiegend in der Nutztierzucht aufbewahrt.

[Bearbeiten] Pflanzenzucht

In der Pflanzenzucht werden Samenbanken genutzt, um Genmaterial für aussterbende Pflanzenarten und gefährdete Baumarten zu konservieren. In Deutschland bestehen derartige Samenbanken in Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt. In Großbritannien wurde im Jahr 2000 die weltweit größte Samenbank für Pflanzen eröffnet, die Millennium Seed Bank (MSB). Mit dem Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt folgte im Jahr 2005 eine weitere internationale Organisation.

In Norwegen wird derzeit die Svalbard-Samenbank aufgebaut.

[Bearbeiten] Einzelnachweis

  1. ↑ Neufassung der Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion

[Bearbeiten] Weblinks

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