Parlamentarische Untersuchungskommission – Wikipedia

Parlamentarische Untersuchungskommission

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Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ist ein Begroff aus der Schweizer Politik. Eine PUK ist eine von Parlamentariern gebildete temporäre Kommission, welche politische Oberaufsicht über die Verwaltung ausüben kann. Sie wird von einem Parlament, namentlich von der Bundesversammlung, von Kantonsparlamenten oder in gewissen Kantonen auch von den Gemeindeparlamenten, mit bestimmten Aufgaben und Zielsetzungen für die Abklärung von bedeutenden kontroversen Vorkommnissen gewählt und verfügt über weit reichende Befugnisse. Das Resultat ihrer Untersuchung wird in einem Bericht dargelegt. Die Einsetzung einer PUK wird auf allen Ebenen gesetzlich geregelt.

Die PUK muss den betroffenen Behörden, Behördenmitglieder, Staatsangestellten und Privatpersonen in allen Fragen der prüfenden Vorwürfen und gewonnenen Erkenntnissen rechtliches Gehör leisten. Beweismittel, die der betroffenen Person nicht genannt werden, dürfen nicht gegen diese verwendet werden.

Die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten einer PUK bezüglich Einsichtnahme, Befragung und Sachverhaltsabklärungen gehen deutlich über den Aufgabenbereich einer ständigen Oberaufsichtskommission, z.B. Geschäftsprüfungskommission (GPK), hinaus. Die PUK übt politische, aber keine gerichtliche Kontrolle aus (Gewaltentrennung) und kann deshalb weder die Rechtmässigkeit des Verwaltungshandelns direkt prüfen, noch einzelne Personen disziplinieren, strafen, in vermögensrechtlicher Hinsicht zur Verantwortung ziehen oder entlassen. Sie kann Sachverständige beiziehen, Zeugen und Auskunftspersonen anhören. Die Behörden müssen der PUK Amts- und Rechtshilfe leisten.

[Bearbeiten] Bisher in der Schweiz eingesetzte PUK

  • 1964: Vorgehen bei der Beschaffung von Mirage-Kampfflugzeugen („Mirage-Affäre“). Sinngemäss eine PUK, aber nicht mit dieser Bezeichnung, weil es dieses Instrument 1964 noch nicht gab.
  • 1989: Vorkommnisse im EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement). Eine PUK im Zusammenhang mit der Amtsführung im EJPD und dem Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp. Diese PUK löste den „Fichenskandal“ aus (siehe auch PUK und Fichenskandal).
  • 1990: Klärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite im Eidgenössischen Militärdepartement (Nachrichtendienst und Abwehr, Personendaten, Geheime Dienste – siehe auch P-26 und P-27)
  • 1996: Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Eidgenössischen Versicherungskasse

[Bearbeiten] In Deutschland und Österreich

Das deutsche bzw. österreichische Pendant zur Parlamentarischen Untersuchungskommission ist der Untersuchungsausschuss.

[Bearbeiten] Quellen

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