Lex Koller – Wikipedia

Lex Koller

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Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland
Abkürzung: BewG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie:
SR: 211.412.41
Datum des Gesetzes: 16. Dezember 1983
Inkrafttreten am: 1. Januar 1985
Letzte Änderung durch: AS 2007 6637
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2008
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen "Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland" (BewG, SR 211.412.41). Der Name des Gesetzes geht auf den ehemaligen Bundesrat Arnold Koller zurück, der bei der Ausarbeitung des Gesetzes Nationalrat war.

Zweck der Lex Koller ist die Bekämpfung der „Überfremdung des einheimischen Bodens“. Es beinhaltet eine Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer und ersetzte damals die Lex Friedrich, ihrerseits Nachfolgeerlass der Lex Furgler. Bereits in den 1960er / 70er Jahren gab es mit der Lex von Moos und der Lex Celio ähnliche Erlasse.

Aktuell wird darüber diskutiert, die Lex Koller abzuschaffen und es Ausländern zu ermöglichen, ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren Grundstücke in der Schweiz zu erwerben. Der Grund für diese Diskussionen sind einerseits die Bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union und andererseits die vielfältigen Möglichkeiten, die Bestimmungen der Lex Koller zu umgehen.

[Bearbeiten] Weblink

Gesetzestext und weitere Informationen auf www.admin.ch

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