aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine gemeingefährliche Straftat ist in Deutschland eine der in §§ 306 bis 323c StGB unter der Abschnittsüberschrift Gemeingefährliche Straftaten aufgeführten Straftaten. Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass durch sie Leben, Gesundheit oder Eigentum einer unbestimmten Anzahl von (auch unbeteiligten) Menschen gefährdet wird, beispielsweise durch Brandstiftung (§§ 306-306f), Herbeiführen einer Explosion (§§ 307, 308) oder Überschwemmung (§ 313), gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§§ 315-315d), Trunkenheit im Verkehr (§ 316), aber auch Vollrausch (§ 323a).
Gemeingefährliche Delikte:
 |
Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung. |