Feuerwehr in Deutschland
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Feuerwehr
in Deutschland
Notruf: 112
Personal
| Aktive (ohne Jugend): |
1.101.800 |
| Freiwilligenquote: | ~96 % |
| Frauenquote: | ~10 % |
| Jugendfeuerwehr: | 254.593 |
Stützpunkte
| Gesamtanzahl: | 25.513 |
Aufteilung:
| 21.033 | Freiwillige Wehren |
| 896 | Werkfeuerwehren |
| X | Betriebsfeuerwehren |
| 101 | Berufsfeuerwehren |
| 2 | Pflichtfeuerwehren |
Einsätze
| Gesamtanzahl: | 3.406.676 |
Aufteilung:
| 62,8 % | Berufsfeuerwehr |
| 32,7 % | Freiwillige Feuerwehr |
| 4,5 % | Werkfeuerwehr |
Die Feuerwehr ist in ganz Deutschland über die Notrufnummer 112 erreichbar. Zentraler Ort für Ausrüstung und Fahrzeuge ist die Feuerwache, auch Feuerwehrhaus u.a. Der Verantwortungsbereich der Feuerwehren wird in Deutschland in der Landesgesetzgebung geregelt. Daneben kann die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung auch im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden tätig werden.
Die Tätigkeiten und die Aufgaben eines einzelnen Feuerwehrmannes oder der -frau mit anderen im Verbund sind länderübergreifend in den Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) festgelegt. Eine wichtige Unterscheidung bilden der Status Berufsfeuerwehr bzw. Freiwillige Feuerwehr. Mit dem Wort Feuerwehr sind neben der lokalen Institution fast immer auch die handelnden Personen oder Teile (die Einsatzgruppe) umfasst.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Organisation
In Deutschland liegt das Feuerwehrwesen in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Während technische Ausstattung und Ausbildung aufgrund bundeseinheitlicher Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu einheitlich sind, ergeben sich hinsichtlich Organisation und Finanzierung zahlreiche Unterschiede. Von daher ist es nahezu unmöglich, von der „Feuerwehr in Deutschland“ zu sprechen. Es ist vielmehr erforderlich, die Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern zu betrachten. Zum Beispiel bildet in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -) die Grundlage der Feuerwehr.
Dachverband ist jedoch der Deutsche Feuerwehrverband e.V. (DFV), der seinen Sitz zunächst in Bonn-Bad Godesberg hatte, seit 2005 jedoch in Berlin-Mitte zu finden ist.
Die Anfänge des Deutschen Feuerwehrverbandes sind auf den Ulmer Feuerwehrkommandanten Conrad Dietrich Magirus zurückzuführen, der am 10. Juli 1853 mit öffentlicher Aufforderung die Feuerwehren des Landes zu einer Versammlung nach Plochingen zusammenrief mit dem Ziel, einen Verein zu gründen. Das ungeordnete Nebeneinander einer großen Zahl von Freiwilligen Feuerwehren weckte das Bedürfnis nach gegenseitigem Erfahrungsaustausch.
Einen radikalen Eingriff in Aufbau und Struktur der Feuerwehren gab es in der Zeit des Nationalsozialismus mit dem Gesetz über das Feuerlöschwesen. Auf Weisung des Reichsinnenministeriums stellte der Verband 1938 seine Tätigkeit ein. Die Neugründung nach dem 2. Weltkrieg erfolgte am 12. Januar 1952 in Fulda (Hessen). Seit Ende 1990 gehören auch die Landesfeuerwehrverbände der fünf neuen Bundesländer dem Deutschen Feuerwehrverband an.
Die Feuerwehrverbände der 16 Bundesländer sowie die Bundesgruppen Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr bilden den Deutschen Feuerwehrverband.
Zu den Aufgaben des DFV gehören:
die Interessenvertretung der Feuerwehren auf Bundes-, EU- und internationaler Ebene, die Förderung des Brand-, Umwelt- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des Rettungsdienstes, der Ausbau der internationalen Zusammenarbeit, die Betreuung und Förderung der Jugendfeuerwehren, die Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung der Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, die Ehrung und Auszeichnung verdienter Personen sowie die Aus- und Fortbildung.
[Bearbeiten] Berufsfeuerwehr
siehe Berufsfeuerwehr
[Bearbeiten] Freiwillige Feuerwehr
Zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr muss eine körperliche und geistige Eignung vorhanden sein. Je nach Gesetzeslage und örtlichen Gegebenheiten wird aber mancherorts auch ein ärztliches Attest, zum Teil eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3, gelegentlich sogar ein Führungszeugnis verlangt. Da die Feuerwehren einerseits effektiv und professionell arbeiten sollen, andererseits auch der Selbstschutz nicht zu kurz kommen darf, ist eine gute Ausbildung notwendig. Der größte Teil der Ausbildung erfolgt in der eigenen Feuerwehr. Die Grundausbildung für jeden Feuerwehrangehörigen (Lehrgang Truppmann Teil I) richtet sich nach den entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften. Die weiterführenden Aus- und Weiterbildungen werden bei größeren Feuerwehren, auf Kreisebene und in den Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.
Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere mit Fachleuten unterstützen.
Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen, in anderen Ländern erst ab 18 - wobei der Einsatz als Atemschutzgeräteträger, sprich die Möglichkeit zum Innenangriff grundsätzlich erst mit 18 besteht. Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter. Meist endet er mit dem Erreichen des 60. oder 65. Lebensjahres.
Der Übungsbetrieb ist nicht leicht durchzuführen. Die Übungssituationen sollten möglichst realistisch sein, doch findet man nicht so leicht Übungsobjekte, die man einfach anzünden, oder Fahrzeuge, die man einfach zerschneiden kann. Noch schwieriger wird es, wenn es um Menschenrettung geht. So bleibt jede Übung nur ein Trockentraining, das den Feuerwehrleuten in Fleisch und Blut übergehen muss, um im Ernstfall richtig entscheiden zu können. Nur in sehr wenigen Fällen können sogenannte Heißübungen durchgeführt werden; diese sind jedoch sehr wichtig um Feuerwehrpersonal an den Umgang mit dem Feuer zu gewöhnen.
Da auch sehr viel theoretisches und rechtliches Wissen abverlangt wird, finden zusätzlich zu den zahlreichen praktischen Übungen auch Unterrichtseinheiten statt, in der Regel im Winter.
Teilweise werden Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Dabei ist zwischen Leistungsabzeichen, die sich an den Dienstvorschriften zur Abarbeitung eines Löscheinsatzes oder Technischer Hilfeleistung anlehnen und eher sportlich orientierten Wettkämpfen zu unterscheiden. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.
[Bearbeiten] Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr
Das Brandschutzwesen und damit die Organisation der Feuerwehr unterliegt in Deutschland wie schon oben erwähnt der Gesetzgebung der Bundesländer. Daher unterscheidet sich die Organisation auch der freiwilligen Feuerwehr in den einzelnen Bundesländern teilweise beträchtlich. Grundsätzlich lehnt sich die Gliederung der freiwilligen Feuerwehr jedoch an die jeweilige Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden, usw.) an. Dabei hat jede Kommune eine freiwillige Feuerwehr, die jedoch meist an mehreren Standorten vertreten ist. Die personelle und materielle Ausrüstung z.B. mit Feuerwehrfahrzeugen richtet sich dabei nach dem vor Ort im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Feuerwehrstandortes befindlichen Gefahrenpotentials aus Einwohnerzahl, Industrie- und Gewerbebetrieben und Verkehrsinfrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnen). In manchen Bundesländern muss hieraus ein sogenannter Brandschutzbedarfsplan erstellt werden, aus dem sich unter Berücksichtigung der Hilfsfrist die Mindeststärke der Feuerwehr ergibt. In anderen Bundesländern sind Mindeststärkeverordnungen eingeführt, die die Ausrüstung der Feuerwehr landesweit regeln. Die Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren reicht dabei von Standorten mit einem Löschfahrzeug für eine Löschgruppe bis zu Standorten, die personell und materiell weit über der Stärke eines Löschzuges ausgerüstet sind.
[Bearbeiten] Pflichtfeuerwehr
Da jede Gemeinde dazu verpflichtet ist, für den Brandschutz zu sorgen, kann es vorkommen, dass Bürger zur "Feuerwehr" befohlen werden, wenn sich nicht genug freiwillige Helfer finden. Dies ist in etwa mit der Schöffenpflicht vergleichbar. Diese Feuerwehr wird Pflichtfeuerwehr genannt.
[Bearbeiten] Werkfeuerwehr
siehe Werkfeuerwehr
[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Gründung von Feuerwehren
Die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland wurde 1854 in der Großen Hamburger Straße 13/14, Berlin-Mitte, ihrer Bestimmung übergeben. Anfänglich zogen Pferdegespanne Kutschen, die um die Jahrhundertwende (siehe Industrialisierung) auf Automobilbetrieb umgestellt wurden.
Durch die beginnende Politikverdrossenheit Mitte des 19. Jahrhunderts (Biedermeier) und die sich bildenden Turnervereine entstanden auch um die 1850er die ersten Freiwilligen Feuerwehren. Diese nannten sich meist Freiwillige Rettungsschar oder – wie 1846 in Karlsruhe Pompier-Corps. In den USA wurden bereits im späten 17. Jahrhundert die ersten Feuerwehren ins Leben gerufen. Eine der ältesten Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis (gegründet 1811) im heutigen Saarland.
Die Ausrüstungen dieser Scharen waren meist selbst bezahlt und bestanden aus nicht viel mehr als einer Uniform, Mützen und ein paar Stiefeln. Erst zu diesem Zeitpunkt setzten sich der Einsatz von technischem Gerät (wie Spritzen des Ingenieurs Karl Metz) und geübte Methoden von Brandbekämpfung und Logistik durch. Hier war Christian Hengst aus Durlach Wegbereiter.
Durch die sich entwickelnde Industrialisierung Ende des 18. Jahrhunderts in Europa stieg die Gefahr durch Großbrände in den Industrieanlagen erheblich. Auch durch die Verschärfung der sozialen Frage stieg die Brandgefahr, da durch die beschränkten Platzverhältnisse in den Wohnungen der Arbeiter die Brandgefahr durch Öfen und Feuerstellen erheblich stieg.
Anfang der 1870er bildeten sich in den Betrieben und Firmen freiwillige Fabrikfeuerwehren, die meist von den Fabrikbesitzern unterstützt und finanziert wurden.
Bis zum Ende der 1920er Jahre gab es ein ähnlich vielfältiges Feuerwehrleben, wie es dies heutzutage gibt.
[Bearbeiten] Feuerwehr in der Zeit des Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus verkündete die nationalsozialistische Regierung in Preußen am 28. Dezember 1933 das Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG – Feuerlöschgesetz), das mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in Kraft trat. Hier hat sich dann die Bezeichnung Feuerlöschpolizei durchgesetzt (obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab). Vielerorts wurde dieses Gesetz als ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des Feuerlöschwesens in Preußen begrüßt. Das infolge des im Jahre 1931 erlassenen Polizeiverwaltungsgesetzes zur Neuregelung des Feuerlöschwesens wurde sogar als notwendig begriffen, um bestehende Regelungslücken im Recht des Feuerlöschwesens zu schließen. Die Feuerwehren wurden bereits durch das Feuerlöschgesetz zum Werkzeug eines Krieges instrumentalisiert.
Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei, Berufsfeuerwehren wurden in Deutschland jetzt als Feuerschutzpolizei bezeichnet. Nur vierzehn Tage nach den Pogromen an der jüdischen Bevölkerung, im Verlaufe der von den Nationalsozialisten neben anderen Grausamkeiten auch die Synagogen in Schutt und Asche gelegt wurden, wurde es von der nationalsozialistischen Reichsregierung erlassen. Dieses Reichsfeuerlöschgesetz wurde in der Präambel unter anderem mit der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für Verteidigungszwecke und den Luftschutz begründet.
Die Präambel betont den beherrschenden Herrschaftsgrundsatz des Nationalsozialismus, das sogenannte Führerprinzip. In einer reichseigenen geführten Polizeitruppe, zu der nun auch die Feuerwehren zu zählen waren, wurde diesem Führungsprinzip eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Entscheidungen wurden ausschließlich von den Vorgesetzten (Führern) ohne Mitwirkung der Untergebenen getroffen.
Ihre Kompetenzen waren rechtlich nicht festgelegt, und sie unterlagen keiner Kontrolle. Eine besondere Bedeutung für die Diktatur kam der Polizei zu. Das nationalsozialistische Deutschland als faschistische Diktatur griff auch auf die Herrschaftsinstrumente des Polizeiapparates zurück. Alle Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wurden in den Polizeistaat aufgesogen, in dessen Verlauf auch der organisierte Brandschutz als Polizeiaufgabe bezeichnet wurde.
Ebenso wurde 1938 mit diesem Gesetz die Normierung vereinheitlicht und die heute verwendete Storz-Kupplung für Schläuche und Armaturen reichsweit eingeführt. Bis dahin verwendeten die Feuerwehren der einzelnen Länder unterschiedliche Normen, was eine Zusammenarbeit erschwerte.
[Bearbeiten] Feuerwehr in der Nachkriegszeit
Nach Kriegsende versuchten die wenigen verbleibenden Feuerwehrleute, mit Genehmigung der Besatzungsmacht den Feuerschutz wieder aufzubauen. Verschlepptes Gerät tauchte wieder auf, die Besatzungsmacht gab später aus ihren Beständen Geräte an die Feuerwehren. Von einem Fall kann ich berichten, es sind schon 70 Jahre her, "klauten" die Feuerwehrleute bei Nacht und Nebel eine Motorpumpe von einem Kanalschiff, um für den nächsten Einsatz gewappnet zu sein. Aller Anfang war schwer, die Gemeinden und Städte hatten kein Geld und es war auf dem Markt keinerlei Gerät aufzutreiben. Als die Währungsreform in Kraft trat, war plötzlich alles zu kaufen, auch die Gemeinden hatten wieder Geld, die Altschulden waren vor der Geldentwertung beglichen.
[Bearbeiten] Feuerwehr in der DDR
→ Hauptartikel: Geschichte der Feuerwehr in der DDR
Am 18. Januar 1956 verkündete die DDR ihr erstes Brandschutzgesetz. Darin wurde das Feuerwehrwesen in folgende Bereiche eingeteilt:
- Zentrale Brandschutzorgane: Dazu gehörten die Hauptabteilung Feuerwehr in der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei; die Abteilung Feuerwehr in den Bezirksbehörden Deutsche Volkspolizei mit den ihnen direkt unterstellten Brandschutzinspektionen und die Abteilungen Feuerwehr in den Volkspolizeikreisämtern mit den ihnen unterstellten Brandschutzinspektionen und Feuerwehrkommandos.
- Örtliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten in den Städten und Gemeinden sowie Einrichtungen: Die Freiwilligen Feuerwehren, die Pflichtfeuerwehren und die Brandschutzverantwortlichen sowie andere mit Brandschutz beauftragten Personen.
- Betriebliche Brandschutzorgane: Dazu gehörten die in den Industrie- und Landwirtschaftsbetrieben, Verwaltungen und sonstigen Einrichtungen eingerichteten Berufsfeuerwehren, Freiwilligen- und Pflichtfeuerwehren sowie brandschutzverantwortlichen und die vom Brandschutz beauftragten Personen.
Am 19. Dezember 1974 wird dann das Gesetz über den Brandschutz in der DDR (Brandschutzgesetz) verkündet. In ihn wird dann eine neue Definition und eine Aufgabenbeschreibung des Brandschutzgesetzes vorgenommen.
[Bearbeiten] Zahlen
| Berufsfeuerwehr | Pflichtfeuerwehr | Freiwillige Feuerwehr | Jugendfeuerwehr | Werk-/ Betriebsfeuerwehr | |
| Anzahl der Feuerwehren | 101 (Liste) | 2 | 21.033 | 17.608 | 896 |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der Mitglieder | 28.056 | ca. 50 | 1.042.435 | 254.593 | 31.259 |
- ↑ Zahlen für 2005 - Quelle: Feuerwehr-Jahrbuch 2006/07
[Bearbeiten] Siehe auch
- Bundeswehr-Feuerwehr
- Feuerwehr
- Portal:Feuerwehr
- Themenliste Feuerwehr
- Feuerwehr in der Schweiz
- Feuerwehr in Österreich
[Bearbeiten] Weblinks
- Deutscher Feuerwehrverband e.V.
- Informationen der "Feuerwehrpresse.org" (Dr. phil. h. c. M. Streiber) über umfangreiche Veröffentlichungen zu den Themenbereichen "Feuerwehr" und "Linksammlung" in Deutschland.
- Infos rund um die Feuerwehr und den Brandschutz
- Feuerwehr.net mit großer Linkliste zu Feuerwehren Weltweit
- Feuerwehrportal mit aktuellen Einsatzinfos und Forum
- Größtes deutschsprachiges Social Network für Feuerwehrleute
- FeuerwehrGeschichte.de
- Informationen der "FirePublications" (Wolfgang Jendsch) über umfangreiche Veröffentlichungen zu den Themenbereichen "Brandschutz" und "Feuerwehren" in Deutschland und international.
- Hintergründe zur Farbgebung und Alarmeinrichtungen des Schweren Löschgruppenfahrzeuges
- Informationen zu Feuerwehr im BAM-Portal

