Fachgebundene Hochschulreife
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Fachgebundene Hochschulreife ist ein höherer Schulabschluss, der zum Studium bestimmter Fächer beziehungsweise Studiengänge an Universitäten und sonstigen Hochschulen berechtigt. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife schließt die Fachhochschulreife ein.
Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) beinhaltet die fachgebundene Hochschulreife – das fachgebundene Abitur – nur eine Fremdsprache. Mit einer zusätzlichen Abschlussprüfung in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife – das sogenannte „Vollabitur” – erworben.
[Bearbeiten] Erwerb
Die fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise das fachgebundene Abitur wird erworben nach einer Abschlussprüfung an:
- einer zweijährigen Berufsoberschule
- einer Fachakademie
- an einigen Berufsfachschulen
- an Berufskollegs
oder durch:
- eine Begabtensonderprüfung
- nach Abschluss von Brückenkursen und das Vordiplom an einer Gesamthochschule
- das Vordiplom an einer Fachhochschule in einigen bundesdeutschen Ländern, zum Beispiel in Berlin
- Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses durch die zuständige Behörde (in NRW BezReg Düsseldorf)
In einem dreijährigen beruflichen Gymnasium beziehungsweise Fachgymnasium wird die allgemeine Hochschulreife erworben (Schulgesetz Schleswig Holstein §92)
Nach Abschluss eines Hochschulstudiums (Universität, Fachhochschule und so weiter) wird die Studiengangsberechtigung für sämtliche Hochschulstudiengänge zuerkannt, also für Zeugnisinhaber einer bisherigen fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife damit die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

