Erlass
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Unter Erlass versteht man:
- in der deutschen Rechtssprache:
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- Erlass (Verwaltungsrecht), eine Anordnung einer Behörde an eine untergeordnete Behörde
- Erlass (Privatrecht), Schuldenerlass, Entsagung, ein Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner die Schuld erlässt
- Erlass (Steuerrecht), ein Verwaltungsakt, durch den die Finanzverwaltungen auf Steuerforderung verzichtet
- in der schweizerischen Rechtssprache den Oberbegriff für eine publizierte, allgemein verbindliche Rechtsnorm etwa in der Form einer Verfassung, eines Gesetzes oder einer Verordnung
- Straferlass, Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe
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