Eigentumsdelikt
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Eigentumsdelikte sind im Strafrecht definierte rechtswidrige Handlungen, die Eigentumsrechte tangieren.
Typische Eigentumsdelikte sind Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Brandstiftung.
Die Eigentumsdelikte schützen das absolute Recht des Eigentums, nicht das Vermögen als solches - daher sind Vermögensdelikte hiervon abzugrenzen (Untreue, Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a.).
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