Dorfrügen – Wikipedia

Dorfrügen

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Die vom Lehnsherrn aufgestellten oder bestätigten Dorfrügen (auch Rügen oder Gemeinderügen) legten die Rechte und Pflichten sowie Verhältnisse innerhalb der mittelalterlichen Dorfgemeinschaften (Altgemeinde) fest. Diese lange Zeit nur mündlich tradierten Vorschriften wurden etwa seit dem 15. Jahrhundert auch schriftlich festgehalten. Die Rügen waren auf die besonderen Verhältnisse eines Dorfes abgestimmt und bieten damit heute eine besondere Einsicht für die lokalhistorische Forschung.

Die auch Dorfordnung, Bauernrolle oder Bauernkodex genannten Vorschriftensammlungen wurde einmal jährlich auf den Gerichtstagen öffentlich verkündet. Im Laufe der Zeit wurden sie immer wieder den sich ändernden Verhältnissen im Dorf angepasst und neu durch die Lehnsherrschaft bestätigt.

Erst mit den Mitte des 19. Jahrhunderts verkündeten Landgemeindeordnungen wurden die Rügen aufgehoben.

[Bearbeiten] Siehe auch

Oldenburger Bauerbriefe

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