Doktor der Theologie (Tschechien und Slowakei)
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[Bearbeiten] ThDr.
Der akademische Grad eines Doktors der Theologie (tschechisch doktor teologie, slowakisch doktor teológie), abgekürzt als ThDr., wird von einigen Universitäten in Tschechien und der Slowakei in einem Promotionsverfahren nach einem Rigorosum vergeben. Dieses Rigorosum besteht aus der Verteidigung einer Doktorarbeit und dem Ablegen einer Prüfung in bis zu zwei weiteren Fächern. Zulassungsvoraussetzung zu dem Promotionsverfahren zur Erlangung eines ThDr. ist ein abgeschlossenes Magisterstudium oder ein ausländisches Äquivalent wie etwa ein Diplomabschluss einer deutschen Universität.[1] [2]
Der ThDr. wird als sogenannter kleiner Doktorgrad eingestuft und ist nicht mit einem Doktorgrad in Deutschland äquivalent. "Aufgrund des Fehlens einer als eigenständige wissenschaftliche Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation ist Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad nicht gegeben."[3]
Der Doktorgrad kann in Deutschland und Österreich in der verliehenen Form und seit dem EU-Beitritt beider Länder ohne Herkunftszusatz geführt werden. Das Führen dieses Grades in der Bundesrepublik Deutschland als "Dr." wird in den jeweiligen Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.[4] [5]
[Bearbeiten] Th.D., ThD.
Neben dem ThDr. gibt es noch den in der Langversion gleichnamigen Doktor der Theologie, der jedoch als Th.D. in Tschechien bzw. als ThD. in der Slowakei abgekürzt wird. Diesen Grad erreicht man erst nach einem 3 bis 5-jährigen Dokroratsstudium. Dieses Studium beinhaltet u.a. regelmäßige Veranstaltungen und Examina und endet mit dem Ablegen eines Doktorstaatsexamens und der Verteidigung einer Disertationsarbeit.
Dieser Grad kann in Deutschland entweder in der Originalform (hinter dem Namen) oder in der Abkürzung "Dr." (vor dem Namen) geführt werden.[5]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Tschechisches Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998
- ↑ Slowakisches Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002; novelliert 2007
- ↑ anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
- ↑ Infoblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom April 2008
- ↑ a b Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i.d.F. vom 15. Mai 2008
[Bearbeiten] Weblinks
- Führung akademischer Grade (Österreich; Stand Januar 2007)
- Deutsch-slowakisches Äquivalenzabkommen vom 23. November 2001
- Österreichisch-slowakisches Äquivalenzabkommen vom 26. April 2002
- Report zur Geschichte der tschechischen und slowakischen akademischen Grade: Rank and Degree in Czech Universities
Bachelor-Ebene (1. Bologna-Stufe): Bc. | BcA.*
Magister-Ebene (2. Bologna-Stufe): Mgr. | MgA* | Mgr. art.** | Ing. | Ing. arch. | MDDr. | MSDr. | MUDr. | MVDr. | PhMr. | RSDr.
Postgraduale-Ebene: + MBA | ThLic.
I. Doktor-Ebene: ICDr. | JUDr. | PaedDr.** | PharmDr. | PhDr. | RNDr. | ThDr.
II. Doktor-Ebene (3. Bologna-Stufe): + ArtD.** | + CSc. | + DBA | + PhD.** | + Ph.D.* | + ThD.** | + Th.D.*
III. Doktor-Ebene: + DrSc. | + DSc.*
Pädagogische Grade: doc. | prof.
* nur in Tschechien | ** nur in der Slowakei | + hinter dem Namen durch Komma getrennt

