Dauphin (Adel)
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Dauphin hieß der jeweilige Thronerbe des Königs von Frankreich zur Zeit der Dynastien der Valois und der Bourbonen.
Guy VIII., Graf von Vienne an der Rhône, führte (so einer der Erklärungsversuche) einen Delfin (franz. dauphin) im Wappen und bekam dadurch den Beinamen le (der) Dauphin. Dieser Beiname wurde ab ca. 1100 zum erblichen Titel der Grafen, deren Territorium sich allmählich vergrößerte und seinerseits im Lauf des 13. Jahrhunderts den Namen „le Dauphiné“ annahm. 1349 wurde der kinderlose Dauphin Humbert II. Mönch und übermachte sein Fürstentum der französischen Krone, d. h. König Philipp VI.. Da die Dauphiné de jure zum Deutschen Reich gehörte und König Philipp kein Lehnsmann des Kaisers sein wollte, reichte er das Fürstentum samt dem Titel Dauphin weiter an seinen Enkel und künftigen Thronerben, den späteren König Karl V., der beides dann an seinen Sohn weitergab, den späteren Karl VI.. Hiernach verfestigte sich diese Praxis, und nach der Mitte des 15. Jahrhunderts (die deutschen Kaiser hatten inzwischen ihre Ansprüche auf die Dauphiné aufgegeben) hieß der jeweilige französische Kronprinz der Dauphin, bzw. Dauphin de France (ähnlich wie der englische Kronprinz traditionell Prince of Wales heißt).
Der letzte französische Kronprinz, der offiziell le Dauphin genannt wurde, war Louis-Antoine de Bourbon, duc d'Angoulême (Ludwig XIX.). Er war Sohn von Karl X., der nach der Juli-Revolution von 1830 zurücktrat und auf den Thron verzichtete.
Der derzeitige Dauphin ist, seitdem François Henri Louis Marie d’Orléans (* 1961), comte de Clermont, ältester Sohn von Henri, comte de Paris im Jahr 2006 wegen einer durch eine Toxoplasmose bedingte Behinderung von der Nachfolge ausgeschlossen wurde, dessen Bruder Jean d'Orléans (* 1965), duc de Vendôme. Sein Anspruch auf den Titel ist natürlich theoretischer Natur, denn Frankreich ist keine Monarchie mehr.
Im heutigen Französischen ist das Wort „dauphin“ denn auch in einer anderen, allgemeineren Bedeutung gebräuchlich. Es bezeichnet den erwünschten oder designierten Nachfolger eines höheren Amtsträgers.

