Datenträgeraustauschverfahren – Wikipedia

Datenträgeraustauschverfahren

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Als Datenträgeraustausch-Verfahren (DTA oder DTAUS) wird ein Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr bezeichnet.

Für den Inlandszahlungsverkehr wurde 1976 seitens des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) das Datenträgeraustausch-Format (DTAUS-Format) vereinbart. Dieser einheitliche Standard ermöglicht die elektronische Verarbeitung von Zahlungsaufträgen (Überweisungen und Lastschriften) im deutschen Inlandszahlungsverkehr.

Als Gegenstück zum DTAUS-Format wurde 1986 für die beleglose Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs das DTAZV-Format (Datenträgeraustausch Auslandszahlungsverkehr) im ZKA verabschiedet.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Anwendung

Beim Datenträgeraustauschverfahren werden sog. DTA-Dateien im DTA-Format weitergegeben. Diese können auf Magnetbändern, Bandkassetten, Disketten, Speicherkarte oder einem ähnlichen Medium gespeichert sein oder elektronisch per DFÜ übertragen werden (auch wenn der Name dann nicht mehr ganz stimmig ist, da der physische Datenträger fehlt). Moderne Online-Banking-Portale ermöglichen bereits den Upload von DTA-Daten über Web-Interface-Lösungen. In Deutschland ist das BCS-FTAM-Verfahren für Geschäftskunden zum Austausch von Daten (immer noch) sehr weit verbreitet. Ein bekanntes (Client-) Softwareprodukt für BCS ist „Multicash“, damit wird manchmal auch das Verfahren bezeichnet. Im Privatkundenbereich wird neben den Online-Banking-Portalen hauptsächlich die Schnittstelle FinTS (vormals HBCI) für den Zugriff mittels Software verwendet. Auch FinTS nutzt zur Übertragung von Nutzdaten (teilweise) das DTA- und das DTAZV-Format.

Die Legitimation und Autorisation der Aufträge auf dem ursprünglichen Übertragungsweg erfolgt durch einen so genannten „Datenträgerbegleitzettel“ mit Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Bei der Übertragung auf elektronischem Weg kann die Legitimation und Autorisation zum Beispiel mittels PIN / TAN-Verfahren, der Elektronischen Unterschrift (EU) aus BCS-FTAM oder den verschiedenen HBCI-Sicherheitsverfahren (Chipkarte/RSA-Datei) erfolgen. Datenträgerbegleitzettel können auch bei der elektronischen Übertragung vereinzelt noch Anwendung finden.

Die Dateien werden zum Austausch zwischen Kreditinstituten (Banken) und zwischen Kunde und Kreditinstitut verwendet. Der Austausch physischer Datenträger zwischen den Kreditinstituten wurde auch als Garagenclearing bezeichnet. Diese Bezeichnung kommt daher, dass die Magnetbänder früher häufig in den Tiefgaragen der Zentralbanken ausgetauscht wurden. Diese Methode ist mit der Einführung elektronischer Austauschverfahren und der folgenden Abschaffung von Magnetbändern weggefallen.

[Bearbeiten] Aufbau von DTAUS-Dateien

Das Format ist im DFÜ-Abkommen in Anlage 3 „Spezifikation der Datenformate“, Version 2.2 vom 29. Oktober 2007 (Final Version) des Zentralen Kreditausschusses[1] beschrieben.

Eine physische DTA-Datei kann aus mehreren logischen DTA-Dateien bestehen. Diese wiederum bestehen aus einem A-Satz (Datenträger-Vorsatz), einem oder mehreren C-Sätzen (Zahlungsaustausch) und einem E-Satz (Datenträger-Nachsatz). Die physische Satzlänge sind 128 Byte, A-Satz und E-Satz bestehen aus je einem Satz à 128 Byte, C-Satz aus min. 2 Satzabschnitten (physischen Sätzen) à 128 Byte. Die folgende Beschreibung bezieht sich auf das sogenannte Diskettenformat (mit ASCII-Feldern). Zwischen den Banken wird das Magnetbandformat mit EBCDIC- und gepackten Feldern benutzt (der fachliche Inhalt ist dabei weitestgend identisch).

[Bearbeiten] A-Satz

Er bezeichnet hauptsächlich das (nächste) Ziel und den Typ der Datei (Bank -> Bank oder Kunde -> Bank und Gutschrift oder Lastschrift Transaktionen).

Bedeutung der Spalten in der nachfolgenden Satzbeschreibung : Länge = Feldlänge Typ = Feldtyp alpha = alphanumerisch, linksbündig nicht belegte Stellen X´20´(Leerzeichen, ASCII 32) numerisch = numerische Daten, ungepackt, rechtsbündig mit vorlaufenden Nullen)

Länge (Zeichen) Typ (Zeichen) Erläuterung Inhalt
4 numerisch Satzlänge 0128
1 alpha Satzart A
2 alpha Kennzeichen "GK" bzw. "LK" "GB" bzw. "LB" Hinweis auf Gutschriften (G) bzw. Lastschriften (L), Kundendiskette (K), Bankdiskette (B)
8 numerisch BLZ Empfänger
8 numerisch Nullen 00000000
27 alpha Name Absender (Auftraggeber)
6 numerisch Dateierstellungsdatum TTMMJJ
4 alpha Leerzeichen
10 numerisch Kontonummer Begünstigter Über dieses Konto wird der Gegenwert verrechnet
10 numerisch Nullen Referenznummer des Einreichers 0000000000
47 alpha Leerzeichen optional nach 15 Leerzeichen (=A11a) das Ausführungsdatum (TTMMJJJJ) (8 Zeichen, =A11b), dahinter 24 Leerzeichen (=A11c)
1 alpha Währung 1= Euro

[Bearbeiten] C-Satz

Im C-Satz wird die eigentliche Buchung definiert (Sender und Empfänger Konten, Betrag und Typ der Transaktion sowie Verwendungszweckangaben).

Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
4 Satzlänge 0187
1 Satzart C
8 BLZ Empfänger
8 BLZ Sender
10 Kontonummer
13 interne Kundenn. 0000000000000
2 Textschlüssel 04=Abbuchung 05=Einzug 51=Überweisung 53=Gehalt 54=Vermögenwirksame Leistungen 56=Öffentliche Kassen
3 Ergänzung 000
1 Leerzeichen
11 Nullen
8 BLZ Empfänger
10 Konton. Empfänger
11 Betrag 9 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
3 Leerzeichen
27 Name Absender
8 Leerzeichen
27 Name Begünstigter
27 Verwendungszweck
1 Währung
2 Leerzeichen
70 Erweiterungszeichen
1 Leerzeichen
1 Endzeichen

[Bearbeiten] E-Satz

Der E-Satz besteht aus einem Zähler der C-Sätze und Prüfsummen (Beträge, Bankleitzahlen und Kontonummern), um die Datei vor Übertragungsfehlern zu schützen.

Länge (Zeichen) Erläuterung Inhalt
4 Satzlänge 0128
1 Konstante E
5 Leerzeichen
7 Anzahl Datensätze C
13 Summe DM Beträge
17 Summe Kontonummern
17 Summe Bankleitzahl
13 Summe Euro Beträge 11 Vorkommastellen und 2 Nachkommastellen ohne Trennzeichen
51 Leerzeichen " "

[Bearbeiten] Zulässige Zeichen

Folgende Zeichen sind bei DTA zugelassen:

Zugelassener Zeichencode Zeichen DIN-66003 Hexcode
Numerische Zeichen 0 bis 9 0x30 - 0x39
Großbuchstaben A bis Z 0x41 - 0x5A
Leerzeichen " " 0x20
Punkt "." 0x2E
Komma "," 0x2C
Kaufmännisches "und" "&" 0x26
Trennstrich "-" 0x2D
Schrägstrich "/" 0x2F
Pluszeichen "+" 0x2B
Stern "*" 0x2A
Dollar "$" 0x24
Prozentzeichen "%" 0x25
Umlaute und ß "Ä", "Ö", "Ü", "ß" 0x5B, 0x5C, 0x5D, 0x7E

Bei der Kodierung der Zeichen schreibt das DFÜ-Abkommen in Anlage 3 die DIN-66003-Kodierung vor, bei der die deutschen Umlaute und das ß im Bereich der ASCII-Kodierung definiert sind. DIN 66003 ist die deutsche Bezeichnung für den deutschen Teil der internationalen Norm ISO 646. Die Bundesbank erwähnt in ihrer Spezifikation abweichend hierzu eine Kodierung der Zeichen mittels der MS-DOS Codepage 437. Beide Kodierungen entsprechen nicht der weitläufig verwendeten ISO-8859-Kodierung, die in keiner der beiden Spezifikationen als gültige Kodierung einer DTAUS-Datei spezifiziert ist.

Für den richtigen Ausdruck von der Spezifikation abweichender Zeichen übernehmen die Kreditinstitute keine Haftung. Das Kreditinstitut kann Kleinbuchstaben in Datensätzen in Großbuchstaben konvertieren oder diese Datensätze an den Einreicher zurückgeben bzw. zurückweisen; unzulässige Sonderzeichen kann es in Leerzeichen (Blanks) konvertieren.

[Bearbeiten] Voraussetzung zur Nutzung als Kunde

Um als Kunde (z.B. als Verein) am Datenträgeraustausch-Verfahren teilnehmen zu können, benötigt man ein Programm, das eine DTA-Datei erstellen kann, und ein Kreditinstitut, das diese entgegennimmt. Viele Banken und Sparkassen bieten diesen Service für Vereine oder Firmen an. Für den Einzug von Forderungen im Lastschriftverfahren, die mittels DTA übertragen werden sollen, muss der Kontoinhaber dem Lastschriftabkommen der Banken beitreten.

Weitere Informationen gibt es bei der Bundesbank, den Landeszentralbanken der Bundesländer oder den lokalen Banken und Sparkassen.

[Bearbeiten] Datenträgerformat in Österreich

Ab 1. Januar 1999 (im Rahmen der Einführung des Euro als Buchgeld) wurde der bis dahin dem DTAUS-Format ähnliche V2-Datenträger durch EDIFACT abgelöst. Dabei werden die Datensätze zwischen den Banken im Format FINPAY, zwischen Kunde und Bank als PAYMUL (Überweisung) und DIRDEB (Lastschrift) sowie CREMUL und DEBMUL (Gut- bzw. Lastschriftanzeige) verschickt.

[Bearbeiten] Datenträgerformat in der Schweiz

Das Format für DTA Files in der Schweiz wird durch die Swiss Interbank Clearing festgelegt. Die Definition ist bei den Weblinks zu finden.

[Bearbeiten] Zukünftige Entwicklung

Im Rahmen der Vereinheitlichung der europäischen Zahlungsverkehrssysteme innerhalb des SEPA-Raumes erfährt das Datenträgeraustauschverfahren seit Februar 2008 grundlegende Veränderungen. Das bisherige DTA-Format soll durch europaweit gültige Nachrichten im XML-Format ersetzt werden, und das FTAM-Verfahren durch das sogenannte EBICS-Verfahren. Die vollständige Ablösung ist derzeit für den Zeitraum 201x vorgesehen.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. ↑ „Spezifikation der Datenformate“ Version 2.3 vom 05.11.2008 Final Version

[Bearbeiten] Weblinks

  • Bibliotheken zur DTA-Erstellung für [1] Ruby, [2] PHP, [3] [4] Java und [5] C
  • Anwendungen: [6] kostenloser DTAUS Datei-Editor, [7] DTA-Dateien online überprüfen, [8] DTAUSmacher erzeugt DTAUS-Datei aus einer Tabelle
  • [9] Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, PDF, ab Seite 355 ff
  • [10] Anlage 3 der Schnittstellenspezifikation für die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut gemäß DFÜ-Abkommen - Seite 4 ff
  • [11] Formate im Zahlungsverkehr
  • [12] Schweizer Format für DTA Files
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