Danziger Willkür
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Danziger Willkür war das in Danzig geltende Stadtrecht.
Das Wort Willkür bedeutet „das mit Willen erkorene“. Bis in das 18. Jahrhundert bezeichnete es in der deutschen Sprache – abweichend vom modernen Sprachgebrauch – eine Rechtsvorschrift oder eine Sammlung von Rechtsvorschriften.
Es gab im Laufe der Jahrhunderte in Danzig verschiedene Willküren. Die Forschung unterscheidet:
- Die älteste Danziger Willkür stammt wohl aus dem Jahre 1455.
- Die zweitälteste Danziger Willkür ist wohl zwischen 1479 und 1500 entstanden.
- Die Willkür von 1574.
- Die Willkür von 1597.
- Die Willkür von 1761.
Auch nachdem Danzig Teil des preußischen Staates wurde, blieb die Willkür von 1761 zunächst weiterhin in Geltung. Sie wurde erst am 1. Oktober 1857 durch die Einführung des Westpreußischen Provinzialrechts in Danzig abgelöst.
[Bearbeiten] Literatur
- Paul Simson: Geschichte der Danziger Willkür. Quellen und Darstellungen zur Geschichte Westpreußens Nr. 3. Danzig 1904. Neudruck: Nicolaus-Copernicus-Verlag, Münster 2006, ISBN 978-3-924238-36-0.

